Am 20. September ist Weltkindertag. Die wichtigsten Kinderrechte wurden in der Generalversammlung am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Ich möchte meinen Teil dazu betragen und die Rechte, die unsere Kinder hier in Deutschland und vor allem auf der Welt haben sollten, publik zu machen. Spread the word: ich möchte, dass alle Kinder wissen, welche Rechte sie haben!
Die Kinderrechtskonvention von ’89
Am 20. November 1989 war es endlich soweit: Kinderrechte sollten im Grundrecht niedergeschrieben werden und nicht nur in der Elternverantwortung liegen. Damit die Kinderrechtskonvention in einem Staat aber wirklich gilt, müssen tatsächlich erstmal die Verantwortlichen (in unserem Fall die Politiker:innen aus dem Bundestag) darüber abstimmen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches seit dem 5. April 1992 in Deutschland gilt, umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien basieren:
- dem Diskriminierungsverbot,
- dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung,
- dem Beteiligungsrecht und
- dem Kindeswohlvorrang.
Das amerikanische Parlament hat z.B. noch immer nicht zugestimmt! US-amerikanische Politiker:innen befürchten, dass die Rechte der Eltern zu sehr eingeschränkt wird…
Fakt!
Für ein sorgenfreies Aufwachsen ist es unheimlich wichtig, dass jeder Mensch weiß, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben. Sie müssen geschützt, gefördert und verteidigt werden. Zum Weltkindertag möchte ich die Chance nutzen und die einzelnen Artikel hier aufführen:
Die 10 wichtigsten Kinderrechte
- Gleichheit (Artikel: 2): Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt oder diskriminiert werden.
- Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität (Artikel 7 und 8). Es hat das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind.
- Freie Meinungsäußerung (Artikel 12 und 13): Kinder sollten grundsätzlich in allen Fragen bezüglich ihrer Person gefragt werden. Sie dürfen mitbestimmen und ihre Meinung äußern.
- Schutz der Privatsphäre (Artikel 16): Gerade in den sozialen Medien ist dies ein ständiges Thema. Kinder haben ein Recht auf ihre Privatsphäre.
- Zugang zu Medien (Artikel 17): Kinder sollen ihre eigene Meinung formen, verbreiten und Zugang zu Informationen erhalten.
- Schutz vor Gewalt (Artikel 19, 32 und 34): Kinder müssen vor Missbrauch, Ausbeutung und Gehalt geschützt werden. Dazu zähle ich aber auch Artikel 22 und 38, Schutz im Krieg. Sollte ein Kind aus seinem Heimatland flüchten müssen, so soll es aufgenommen und geschützt werden.
- Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Artikel 23): Damit Kinder mit einer Behinderung aktiv am Leben teilnehmen können, sollten sie das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung erhalten können.
- Gesundheit (Artikel 24): Kinder haben das Recht sowohl gesund zu leben, keine Not zu leiden als auch Geborgenheit zu finden.
- Bildung (Artikel 28): Jedes Kind hat das Recht eine Ausbildung zu machen und zu lernen. Eine Ausbildung, die seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
- Spiel und Freizeit (Artikel 31): Wenn Kinder frei und sorgenlos spielen und ihrer Kreativität freien Lauf lassen, einfach spielen, dann ist das eines ihrer Grundrechte.
Wir sprechen offen über die Rechte unserer Kinder
Natürlich möchte man als Elternteil nur das Beste für sein Kind. Ich versuche täglich mein bestes zu geben, meine Kinder zu fördern, zu unterstützen, ihnen eine sorgenfreie Kindheit zu bescheren und doch stoße ich manchmal an meine Grenzen. Meine Herausforderung ist es, die Wünsche meiner Kinder zu berücksichtigen. Manchmal erwische ich mich, wie ich für meine Kinder entscheide – nicht weil ich bestimmen möchte, sondern, weil ich einfach das beste für sie möchte. Ich versuche mich dann aber zurückzuhalten und sie selbst entscheiden zu lassen, denn sie können es und sollen es auch tun. Das was ich tun kann, ist ihnen Optionen zu bieten und in ihrem Entscheidungsprozess zu unterstützen.
Egal, wie sie entscheiden werden, ich werde sie stets stärken und ihnen beistehen.